Baurestmassen: Wiederverwertung nach Landesrichtlinien
In Südtirol fallen jährlich gut 1 Mio. Tonnen Baurestmassen an, die möglichst wiederverwertet werden sollen. Die Richtlinien dazu hat die Landesregierung vorgegeben.
Mit rund 1 Mio. Tonnen sind die Baurestmassen vor den Gewerbeabfällen und dem Hausmüll im wahrsten Sinne des Wortes der „gewichtigste“ Abfallbereich. Um die Umwelt und die Ressourcen zu schonen ist es daher von besonderer Bedeutung, diese Baurestmassen so weit als möglich aufzuarbeiten und wiederzuverwerten.
Die Bestimmungen zur Wiederverwertung von Baurestmassen und zur Qualität von Recycling-Baustoffen, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 22. April 2025, Nr. 274, regeln den gesamten Zyklus von den Baurestmassen bis hin zum Recycling-Baustoff: von der Entstehung (ob Aushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt) über die Lagerung, die Aufbereitung im Recyclingbetrieb und die Möglichkeiten der Wiederverwendung.
Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Qualität, Schließen von Stoffkreisläufen und Umweltverträglichkeit.
Die Richtlinien geben die Anforderungen an Güte und Qualität der Recycling-Baustoffe in bautechnischer und ökologischer Hinsicht vor und setzen die Einsatzmöglichkeiten fest. Die Recycling-Baustoffe sollen dabei möglichst nutzbringend im Bereich von Bauvorhaben und Infrastrukturen eingesetzt werden. Hauptsächliche Verwendung sollen sie im Hoch- und Tiefbau, im Straßen- und Wegebau, an Schutz- und Lärmschutzbauten, in der Deponietechnik und teils auch in der Baustoffindustrie finden.
Dabei ist zum erweiterten Schutz von wassersensiblen Bereichen der Einsatz von RC-Baustoffen untersagt:
- in Gebieten gemäß Art. 15 und 18 des Landesgesetzes vom 18. Juni 2002, Nr. 8 (Trinkwasserschutzzonen I und II);
- im Grundwasserbereich bis 1 m über Grundwasser-Höchststand;
- im Randstreifen von 5 m neben Oberflächengewässern;
- im Abstand von 100 m von Trinkwasser-Tiefbrunnen bzw. 200 m im Falle von tiefer gelegenen Quellen;
- in im Bauleitplan ausgewiesenen Trinkwasserschutzgebieten;
- in Feuchtgebieten und zu entwässernden Wiesen und Flächen;
- in Naturparken, Biotopen und bei Naturdenkmälern.