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Überwachung der Pestizide

Ausbringung von Pestiziden im Feld (Foto: Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau)
Ausbringung von Pestiziden im Feld (Foto: Südtiroler Beratungsring für Obst- und Weinbau)

Was sind Pestizide?

Pestizide“ ist eine Sammelbezeichnung für chemische Stoffe und Stoffkombinationen. Sie werden gegen Organismen eingesetzt, welche in einem bestimmten Bereich schädigend wirken und dort deshalb unerwünscht sind. Pestizide töten, vertreiben oder hemmen Lebewesen, deren Wachstum, Keimung oder Fortpflanzung.

Wie werden Pestizide eingeteilt?

  • Pflanzenschutzmittel: Wirkstoffe, welche in Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau eingesetzt werden
  • Biozide: Wirkstoffe, welche im nicht-landwirtschaftlichen Bereich eingesetzt werden.
  • Herbizide: gegen Unkraut
  • Fungizide: gegen Pilzbefall
  • Insektizide: gegen verschiedene Insekten
  • Molluskizide: gegen Weichtiere
  • Nematodizide: gegen Fadenwürmer
  • Akarizide: gegen Milben
  • Rodentizide: gegen Nagetiere

Herbizide:

  • Bodenherbizide werden über die Wurzeln oder durch keimende Samen aufgenommen (meist Vorsaat- und Vorauflaufmittel)
  • Blattherbizide: es wird zwischen Kontaktherbizide („Abbrenner“, wirken unmittelbar auf die benetzten Pflanzenteile) und systemische Herbizide (wirken erst nach Aufnahme durch die Pflanze) unterschieden

Insektizide:

  • Fraßgifte: Organismen nehmen diese Gifte über die Nahrung auf. Diese Wirkstoffe bleiben zumeist an der Pflanzenoberfläche und gelangen kaum in die Pflanzensäfte oder das Pflanzengewebe. Deshalb werden stechend-saugende Insekten, die sich vom Pflanzensaft ernähren, vom Insektizid nicht getroffen
  • Kontaktgifte: Insekten mit durchdringlicher Haut nehmen das Gift über den Hautkontakt auf
  • Atemgifte: Insekten nehmen diese Gifte über die Atemwege auf
  • Systemische Insektizide: Diese Gifte werden im Saftstrom der Pflanzen verteilt und wirken über die ganze Pflanze. Somit sind diese Substanzen für alle beißenden, stechend-saugenden und im Gewebe lebenden Insekten tödlich

Fungizide: 

  • Systemische Fungizide: Diese sind im gesamten Pflanzensaft vorhanden und für Schimmelpilze giftig
  • Fungistatika: Sie wirken hemmend auf Schimmelpilze, ohne diese jedoch zu töten
  • Beizmittel: Sie verhindern die Bildung von Schimmelsporen.

Welche Inhaltsstoffe haben Pestizide?

Es sind die aktiven Substanzen in den Pestiziden, welche die zu bekämpfenden Organismen hemmen bzw. töten. Die Wirkstoffe wirken jedoch nicht ausschließlich auf die zu bekämpfenden Zielorganismen, sondern haben zumeist auch Einfluss auf andere Elemente des Ökosystems.

Diese dienen der Konservierung und Stabilisierung des Pestizids (Lösungsmittel, Frostschutzmittel, Schaumverhüter, Farbstoffe). Auch Beistoffe beeinflussen andere Elemente des Ökosystems.

Zu diesen zählen Schutzstoffe und Synergisten. Schutzstoffe schützen die Pflanzen vor potentiell schädlichen Nebenwirkungen durch Wirk- und Beistoffe. Synergisten dagegen sorgen dafür, dass der Wirkstoff auch mit Sicherheit wirkt.

Wo werden Pestizide eingesetzt?

Pestizide werden vor allem in der Landwirtschaft verwendet. Anwendung finden sie aber auch auf öffentlichen Flächen (an Plätzen und Sportplätzen, Straßen, Wegen und Schienen etc.), im Gartenbau und in Privathaushalten (an Balkonen).

Wie gelangen Pestizide in den menschlichen Organismus?

  • über verunreinigtes Trinkwasser
  • über Nahrungsmittel
  • über die Luft
  • über Schnittblumen in den Wohnungen
  • über den Einsatz von Pestiziden in der eigenen Wohnung

Warum sind Pestizide gefährlich?

Pestizide sind gefährlich, weil sich ihre Wirkung nie ausschließlich auf die unerwünschten Organismen beschränkt. Pestizide wirken immer direkt oder indirekt (Nahrungskette) auf alle Elemente eines Ökosystems (Pflanzen, Tiere, Gewässer usw.). Sie stellen dadurch auch eine Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar.

Ergebnisse der Überwachung von Pestiziden in Südtirol

Der Einheitstext Umwelt (gesetzesvertretendes Dekret vom 3. April 2006, Nr. 152) gliedert die Oberflächengewässer in diversen Klassen und setzt die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/CE) um. Die europäische Richtlinie gibt als zu erreichendes Ziel für alle Oberflächengewässer einen Qualitätszustand „gut” vor, der innerhalb 2027 erreicht werden soll. Zu bewerten sind dabei der ökologische und chemische Zustand des Gewässers.

Ökologischer Zustand

Der ökologische Zustand wird in die Klassen „sehr gut“, „gut“, „mäßig“, „unbefriedigend“ oder „schlecht“ gegliedert. Die Bewertungskriterien sind:

  1. biologische Qualität
  2. hydromorphologische Qualität (zur Bestätigung eines sehr guten Zustands)
  3. chemisch-physikalische Qualität (bewertet mit Hilfe des pH-Wertes, der Temperatur, des Sauerstoffgehaltes, des Nährstoffgehaltes und der Konzentration spezifischer Schadstoffe -Tabelle 1/B des Einheitstextes Umwelt, Paragraph A.2.7 der Anlage 1 zum Teil III).

Die Pestizide zählen zu den spezifischen Schadstoffen. Die Konzentrationen dieser spezifischen Schadstoffe werden zur Feststellung des ökologischen Zustands in einer zweiten Phase herangezogen.

Kriterien zur Bewertung der spezifischen Schadstoffe (in diesem Falle der Pestizide)*

Tabelle (Download)

*(Tabelle 4.5/a der Anlage 1 zum Teil III des Einheitstextes Umwelt)

Chemischer Zustand

Der chemische Zustand der Oberflächengewässer kann mit „gut“ und „nicht gut“ bewertet werden. Die Bewertungskriterien betreffen die Konzentrationen der „prioritären Stoffe“, welche im Einheitstext Umwelt festgelegt sind (Tabelle 1/A Paragraph A.2.6 der Anlage 1 zum Teil III). Für diese Stoffe wurden auf europäischer Ebene Umweltqualitätsnormen (UQN) für den Jahresdurchschnittswert (JD-UQN) und die zulässige Höchstkonzentration (ZHK-UQN) festgelegt. In dieser Liste sind auch eine Reihe von Pestiziden aufgeführt. Wird in einem Gewässer auch nur eine Umweltqualitätsnorm (JD oder ZHK) überschritten, ist dem Wasserkörper ein „nicht guter“ chemischer zuzuweisen.

Die Liste der prioritären Stoffe wird ungefähr alle sechs Jahre aktualisiert. Die letzte Aktualisierung im Jahr 2012 hat zu einer Neufassung der Wasserrahmenrichtlinie, der Richtlinie 2013/39/EU geführt, die in Italien mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 172/2015 umgesetzt wurde. In der neuen Liste wurden die UQN für einige Substanzen aktualisiert sowie zwölf neue Stoffe eingetragen.

Monitoring

Um den Zustand der Gewässer zu bestimmen und zu klassifizieren, ist ein Bewirtschaftungsplan mit einer Gültigkeit von sechs Jahren vorgesehen. Aktuell ist der dritte Beobachtungszyklus in Kraft. Dieser begann 2020 und wird 2025 enden. Das Monitoringprogramm sieht das Festlegen von repräsentativen Messstellen für die verschiedenen Gewässer, die Einbindung dieser Punkte in das Monitoringnetz, die Häufigkeit mit welcher die Messstellen untersucht werden und die Häufigkeit der Probenentnahme pro Untersuchungsjahr vor. Das Monitoringnetz wird gegliedert in:

  1. Überwachungsnetz
  2. Kernnetz
  3. operatives Überwachungsnetz

Im Monitoringprogramm für die Bewertung des ökologischen Zustandes werden alle Gewässer betrachtet. Bei der Bewertung des chemischen Zustands werden dagegen Gewässer betrachtet, bei denen eine spezifische Belastungsanalyse eine mögliche Gefährdung durch Stoffe aus der prioritären Liste ergeben hat. Vor allem wurden auch Gräben im Talboden berücksichtigt, für welche die Belastung aufgrund landwirtschaftlicher Tätigkeit erheblich ist.

Tabelle 1 (2020–2025): Monitoringpunkte für die Bewertung des chemischen Zustands im Bewirtschaftungsplan 2020 – 2025 in Südtirol; angegeben sind die vorgesehenen Punkte für die Jahre 2024 - 2025

Tabelle 1 (2014-2019): Monitoringpunkte für die Bewertung des chemischen Zustands im Bewirtschaftungsplan 2014 – 2019 in Südtirol

Ergebnisse der Pestizidrückstände Analysen:

Gewässer, die im abgelaufenen Bewirtschaftszeitraum und jene, welche in der laufenden Periode keinen guten chemischen Zustand erreicht hatten bzw. erreichen, wurden bzw. werden ins operative Überwachungsnetz aufgenommen. Diese Gewässer werden in der Folge alljährlich beprobt, bis die Ursache des Nichterreichens des guten chemischen Zustands erkannt und beseitigt worden ist. Die Etsch bei Salurn und der große Kalterer Graben werden jährlich untersucht, weil es sich um Gewässer von überregionaler Bedeutung handelt. Diesem Netz gehören auch die Gräben im Tal an.

Das Kernnetz wird aufgrund der zu erwartenden Belastungsanalyse entwickelt und unterscheidet sich durch die unterschiedlichen Entnahmehäufigkeiten für die verschiedenen Entnahmepunkte. Strategische Entnahmepunkte des Kernnetzes werden mindestens zweimal aber auch bis zu sechsmal im Sechsjahreszeitraum beprobt. Die Häufigkeit der Beprobung wird auch durch die Lage im Einzugsgebiet bestimmt.

Die verbleibenden Gewässer sind Teil des Überwachungsnetzes und werden nur einmal im Sechsjahreszyklus untersucht.

Das Monitoringprogramm für die Oberflächengewässer wird durch das Beobachtungsprogramm für die industriellen Ableitungen und kommunalen Kläranlagen, die in Oberflächengewässer einleiten, ergänzt. Die Grenzwerte für diese Einleitungen in Oberflächengewässer garantieren, dass sich der chemische Zustand dadurch nicht verschlechtert. Werden Probleme festgestellt, so wird die kritische Stelle dem Monitoringprogramm der Oberflächengewässer hinzugefügt und spezifisch überwacht.

Pestizide in den Seen

Eine Belastungsanalyse aller Seentypen Südtirols zeig, dass im Besonderen der Kalterer See potentiell einer diffusen Belastung durch Einträge aus der Landwirtschaft ausgesetzt ist. Aufgrund dessen wird bei den routinemäßigen Kontrollen der Wasserqualität des Kalterer Sees (sechsmal jährlich) das Wasser aus einer Tiefe von 1m und 5m nach Pestiziden und anderen toxischen Substanzen untersucht.

Das Wasser aus Südtirols öffentlichen Trinkwasserleitungen wird laufend auf seine Qualität untersucht. Die von den territorial zuständigen Diensten für Hygiene und öffentliche Gesundheit der Südtiroler Sanitätseinheit entnommenen Wasserproben werden im Labor für Wasseranalysen und Chromatographie auch auf das Vorhandensein von Pestiziden untersucht (Tabelle 1).

Die Häufigkeit der durchgeführten Kontrollen, die zu untersuchenden Parameter und die einzuhaltenden Grenzwerte sind im gesetzesvertretendem Dekret Nr. 18 vom 23. Februar 2023 festgelegt. Diese Norm führt für Pestizide die Wirkstoffe an, auf deren Anwesenheit das Trinkwasser zu untersuchen ist. Gemäß dem Gesetz sind dies: Aldrin, DieldrinHeptachlor und Heptachlorepoxid. Für jeden dieser Wirkstoffe gilt der Grenzwert von jeweils 0,03 µg/L.  Zusätzlich sind noch jene Pestizide zu bestimmen, die auf dem jeweiligen Territorium bedeutend sind. Für diese ist der Grenzwert bei jeweils 0,1 µg/L festgesetzt. Neben den Grenzwerten für die einzelnen Wirkstoffe darf die Summe der Konzentrationen aller gefunden Pestizide den Wert von 0,5 µg/L nicht überschreiten.

Tabelle 1

Zusätzlich wurden weitere Analysen direkt an potenziell gefährdeten Trinkwasserbezugsquellen der öffentlichen Trinkwasserversorgung durchgeführt (Tabelle 2). Als potentielle gefährdet gelten Trinkwasserbezugsquellen in deren Einzugsgebiet auf min. 20% der Fläche intensive Landwirtschaft betrieben wird bzw. wenn diese selbst sich in intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen befinden. In einzelnen Wasserproben solcher Quellen/Tiefbrunnen wurden Spuren von Pestiziden nachgewiesen.

Tabelle 2

Tabelle 3

Im Fall einer Grenzwertüberschreitung teilt der Hygienedienst des Sanitätsbetriebs dem Betreiber der Trinkwasserleitung die notwendigen Maßnahmen mit, um umgehend die Wasserqualität sicherzustellen und um die Ursachen der Verunreinigung zu beseitigen.

Erlaubte Pflanzenschutzmittel in Trinkwasserschutzgebieten

Pflanzenschutzmittel können eine Verunreinigungsquelle des Grundwassers darstellen. Dies hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Eigenschaften der verwendeten Wirkstoffe wie Persistenz, Mobilität, Wirkung der Abbauprodukte etc.
  • Art und Frequenz der Anwendung des Wirkstoffes
  • Eigenschaften des Bodens und des Grundwassers (Durchlässigkeit, Tiefe des Grundwassers).

Das Dekret des Landeshauptmanns vom 24. Juli 2006, Nr. 35Verordnung über die Trinkwasserschutzgebiete“ sieht seit 26. Jänner 2023 vor, dass in den Trinkwasserschutzgebieten Pflanzenschutzmittel unter Einhaltung der von der Landesregierung festgelegten Beschränkungen (Beschluss der Landesregierung Nr. 1073 vom 05.12.2023, abgeändert mit Beschluss Nr. 364 vom 14.05.2024) verwendet werden dürfen. In den Zonen II ist die Außenreinigung von Geräten zur Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln untersagt.

Als „Grundwasser“ wird alles unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht, bezeichnet.

In Südtirol wird die Qualität des Grundwassers  regelmäßig untersucht. Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz hat ein Kontrollnetz zur Ermittlung der Qualität des Grundwassers auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen aufgebaut (Art. 24 des Landesgesetzes Nr. 8 vom 18.06.2002 und gesetzesvertretendes Dekret Nr. 152 vom 03.04.2006 in geltender Fassung). Dabei werden aus dem Grundwasser Proben entnommen und auf Substanzen untersucht, die eine mögliche Belastung darstellen könnten. Zu diesen zählen auch die Pestizide.

Kontrollnetz und Ergebnisse

Sinn und Zweck des Kontrollnetzes besteht in der Vorbeugung der Verunreinigung der Wasserreserven, wobei Qualitätsziele gesetzt werden. Der Art. 76 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 152 vom 03.04.2006 in geltender Fassung sah vor, innerhalb 22. Dezember 2015 die Umweltqualität „gut“ beizubehalten oder zu erreichen sowohl für die signifikativen, oberirdischen Wasserkörper als auch für die unterirdischen Wasserkörper. In Südtirol wurden 39 Grundwasserkörper ermittelt und typisiert. Innerhalb dieser Wasserkörper sind vertretend 65 Kontrollpunkte vorhanden und umfassen Tiefbrunnen im Bereich der Talgrundwasserleiter sowie Quellen in den Berggebieten.

Die Bewertung des chemischen Zustandes der Grundwasserkörper, unter Berücksichtigung des gesetzesvertretenden Dekret Nr. 152 vom 03.04.2006 in geltender Fassung, erfolgt nach Abschluss des jeweiligen 6-jährigen Beobachtungszeitraumes.

Im Zeitraum 2014-2019 erreichten die untersuchten Grundwasserkörper den „guten“ chemischen Zustand. Die Neubewertung des Zustandes der Grundwasserkörper erfolgt nach abgeschlossenen 6-Jahreszeitraum 2020-2025.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erstellt auf der Grundlage der nationalen Kontrollprogramme jährlich Berichte über das Ausmaß der Verunreinigungen und aktualisiert darauf aufbauend die Risikobewertung auf europäischer Ebene.

In Italien koordiniert diese Tätigkeit das Gesundheitsministerium – Direzione Generale per l’Igiene e la Sicurezza degli Alimenti e la Nutrizione (DGISAN). Die ausgearbeiteten Kontrollpläne werden von den autonomen Provinzen und Regionen (Dekret des Gesundheitsministers vom 23. Dezember 1992) umgesetzt. Die zulässigen Höchstgehalte an Pflanzenschutzmittelrückständen in/oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs bilden die Grundlage für die amtliche Beurteilung der Laborergebnisse (siehe Verordnung (EG) 396/2005).

Das Land Südtirol setzt zusätzlich auf ein eigenes Programm, welches die spezifischen Besonderheiten der Lebensmittelproduktion auf dem Territorium aufgreift und im amtlichen Kontrollprogramm – Jahresplan der autonomen Provinz Bozen des Amtes für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit - zusammengefasst ist. Erfasst werden dabei sowohl inländische als auch ausländische Lebensmittel in den verschiedenen Phasen des auf dem Territorium sattfindenden Produktion- und Bereitstellungszyklus. Die entnommenen Proben werden in der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz qualitativ und quantitativ auf mögliche Verunreinigungen und auf die Zusammensetzung untersucht.

Die Gesetzgebung im Bereich der Pestizide ist häufigen Änderungen unterworfen. Dadurch müssen die Liste der zu suchenden Wirkstoffe laufend ergänzt und die Untersuchungsmethoden im Labor weiterentwickelt werden. Dies erfolgt durch die Zusammenarbeit in internationalen Arbeitsgruppen und mit Referenzlabore.

Übersteigt die Konzentration eines Pestizids einen Grenzwert signifikant, wird die Probe beanstandet und ein Verfahren eingeleitet (Siehe Art. 5, Buchstabe h, des Gesetzes vom 30. April 1962, Nr. 283). Die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen der Provinz Bozen werden mittels EDV-Systeme über das Gesundheitsministerium in Rom an die EFSA gesendet.

Tabelle 1

Von der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf Pestizidrückstände untersuchte Hauptgruppen amtlicher Lebensmittelproben

*Im Klammer die Anzahl der beanstandeten Proben

Tabelle 1 (Download)

Das Auftreten von Pestizidrückständen in der Luft ist sowohl auf primäre Quellen, wie Direktabdrift während der Applikation, als auch - im geringeren Maße - auf sekundäre Quellen, wie Verdunstung aus Blättern und Boden oder durch Bodenerosion, zurückzuführen.

Je nach physikalischen und chemischen Eigenschaften der Wirkstoffe (Stabilität, Flüchtigkeit) und der Umweltbedingungen (Windrichtung und -geschwindigkeit, Niederschlag, Temperatur) können diese ganz unterschiedlich lange in der Luft verbleiben und mehr oder weniger wichtigen Transportphänomenen unterliegen.

Auf gesetzlicher Ebene sind gegenwärtig noch keine Grenzwerte für die Pestizidkonzentration in der Luft in Bezug auf die Exposition der Bevölkerung vorgesehen.

Die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz hat im Laufe der letzten Jahre Messungen von Pflanzenschutzmittelrückständen in der Luft in Bozen Auer GargazonGirlan, Leifers, Naturns und Schlanders durchgeführt, um den Vorsorgeauftrag gerecht zu werden und die Konzentrationen von Pestizidrückständen in der Luft sowohl im ländlichen als auch im städtischen Bereich zu beobachten und zu überwachen. Die Messkampagne wird jährlich während der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln (März bis Oktober) durchgeführt, wobei nach jenen Wirkstoffen gesucht wurde, die im lokalen Anbau (Obstbau und Weinbau) verwendet werden. Die Messkampagne wurde an sogenannten Hintergrundstandorten (background sites) durchgeführt, die sich in einem bestimmten Abstand zu den landwirtschaftlichen Nutzflächen befinden und nicht durch einzelne, nahegelegene Behandlungen beeinflusst werden. Die Probenahme der Partikelfraktion (PM10) erfolgte mittels einer High-Volume-Pumpe, die des gasförmigen Anteils mit einer Low-Volume-Pumpe.

Tabelle 1: Auflistung der untersuchten Wirkstoffe - aktualisiert 2022

Es folgen Angaben zu den Messorten und die analytischen Messergebnisse, mit Angabe der Wirkstoffe die mindestens einmal pro Messreihe über der Nachweisgrenze ermittelt worden sind.


2024

Messergebnisse Schlanders 2024

2023

Messergebnisse Schlanders 2023

2022

Messergebnisse Naturns 2022

2021

Messergebnisse Leifers 2021

2020

Messergebnisse Bozen 2020
Messergebnisse Girlan 2020

2019

Messergebnisse Bozen 2019
Messergebnisse Gargazon 2019

2018

Messergebnisse Bozen 2018  
Messergebnisse Gargazon 2018

2017

Messergebnisse Bozen 2017  
Messergebnisse Auer 2017

2016

Messergebnisse Bozen 2016
Messergebnisse Auer 2016

2015

Messergebnisse Bozen 2015
Messergebnisse Auer 2015

Beschreibung des Messstandortes:
Bozen, Auer, Gargazon, Girlan, Leifers, Naturns, Schlanders

Kampagne zum Pestizidmonitoring auf 32 Südtiroler Spielplätzen - Jahr 2024

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb und die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz führten im Jahr 2024 im Auftrag des Landesausschusses (siehe Beschlussantrag Nr. 657/22 vom Südtiroler Landtag) ein systematisches Monitoring von Pestizidrückständen auf Kinderspielplätzen durch. Damit sollte die Pestizidbelastung in „sensiblen Zonen“ erhoben werden, um gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Menschen ergreifen zu können. Grenzwerte für die Pestizidkonzentration in Grasproben in Bezug auf die Exposition der Bevölkerung gibt es derzeit allerdings nicht.

Die Lage der Spielplätze wurde so gewählt, dass die Obstbauregion weitestgehend abgedeckt wird. So wurden auf 32 Spielplätzen im gesamten Land, zwischen Salurn im Süden und Mals im Vinschgau beziehungsweise Brixen im Eisacktal Grasproben entnommen und auf Pestizidrückstände untersucht. Die Beprobung erfolgte insgesamt viermal im Jahr: im März, im Juni, im Oktober und im Dezember (2024).

Tabelle 1 - Ergebnisse der Probenahmen, Jahr 2024

Bericht: Monitoring der Pflanzenschutzmittelrückstände auf öffentlichen Spielplätzen - Jahr 2024

Wichtige staatliche Instrumente

Dieser nationale Aktionsplan (Piano d’Azione Nazionale - PAN) beabsichtigt, einen Prozess einzuleiten, durch welchen eine neue, nachhaltigere, gesundheits- und umweltverträglichere Praxis im Umgang mit Pestiziden garantiert wird. Dabei verfolgt der Plan folgende Ziele:

  • die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit von Pestiziden und das Risiko zu reduzieren
  • den integrierten Anbau, die biologische Landwirtschaft und andere alternative Ansätze zu fördern
  • die Nutzer von Pestiziden und die interessiere Bevölkerung bestmöglich zu schützen
  • den Schutz der Konsumenten zu verbessern
  • die aquatischen Lebensräume besser zu wahren und die Trinkwasserqualität zu schützen
  • die Biodiversität und die Ökosysteme zu schützen.

Um diese Ziele zu erreichen, will der Plan über mögliche Risiken beim Einsatz von Pestiziden aufklären, die Information der betroffenen Bevölkerung garantieren, ein Kontrollnetz aufbauen, potentiell gefährdete hochwertige Lebensräume besser schützen, die korrekte Entsorgung von nicht mehr verwendeten Produkten und deren Behältern sicherstellen und vieles mehr.

ISPRA (Istituto superiore per la protezione e la ricerca ambientale) erstellt, in Zusammenarbeit mit dem Nationalem System für den Schutz der Umwelt (SNPA) den Nationalen Bericht über die Anwesenheit von Pestiziden in den Gewässern:

Der Jahresbericht des Gesundheitsministeriums gibt einen Überblick über die Ergebnisse der jährlich in Italien durchgeführten Lebensmittelkontrollen und die daraus zu ziehenden Rückschlüsse.

Rechtsgrundlagen und Links