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Laborleistungen und Tarife

Technisches Personal, welches Laboranalysen durchführt (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, N. Franzoi)
Technisches Personal, welches Laboranalysen durchführt (Foto: Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz, N. Franzoi)

Die Laboratorien der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz führen chemische, mikrobiologische und physikalische Analysen im öffentlichen Interesse durch, wie im Artikel Nr. 1 des Landesgesetzes vom 19. Dezember 1995, Nr. 26, „Errichtung der Landesagentur für Umwelt” vorgesehen ist.
Die Landesagentur für Umwelt besitzt ein Verzeichnis von ausgewählten Laborleistungen, welche die Laboratorien auf Anfrage durchführen (Beschluss der Landesregierung vom 30. August 2022, Nr. 607Tarife der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz“). Diese Analysen und Messungen sind kostenpflichtig.
Vor der Übermittlung eines Ansuchens für Analysen/Messungen ist es notwendig, das zuständige Labor zu kontaktieren, welches im Tarifplan unter „Amt“ angeführt ist.

Die Ergebnisse von Analysen und Messungen werden entweder in Form von „Prüfberichten“ oder in Form von Berichten mit Messergebnissen vorgelegt, die erst nach Bezahlung der Dienstleistung übermittelt werden. Ausnahmen sind Prüfberichte, deren Analyseergebnisse Auswirkungen auf die Gesundheit haben.
Die Rechnungen werden vom Verwaltungsamt für Umwelt ausgestellt.

Vertraulichkeitsverpflichtungen

Eventuelle Dokumente und Informationen in Besitz der Kunden, die den Labors übermittelt werden, um die erforderte Dienstleitung zu erbringen, werden vertraulich behandelt. Auch die Ergebnisse der Analysen/Messungen werden vertraulich behandelt, es wird aber darauf hingewiesen, dass die Umweltagentur, aufgrund ihrer institutionellen Tätigkeit, verschiedene gesetzliche Auflagen zu erfüllen hat, wie beispielsweise die Verbreitung von und den Zugang zu Umweltinformationen, den Aktenzugang, den Bürgerzugang, sowie die Pflicht die zuständigen Behörde zu informieren, wenn aus den Analysen eine potentielle Gefahr für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt erkennbar ist.

Tarife (ab 01.09.2022 gültig)

Tabelle (Download)

  1. Laborleistungen und Kontrolltätigkeiten der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz auf Anfrage von privaten Subjekten sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die diesbezügliche Anfrage über die Gemeinden oder andere öffentliche Körperschaften kommt.
  2. Bei Jahres-, Mehrjahres- oder anderen Sonderaufträgen von öffentlichen Körperschaften oder Vereinigungen, Stiftungen oder juristischen Personen des Privatrechtes ohne Gewinnzweck, mit Sitz im Landesgebiet, können aufgrund von begründeten Ansuchen die Tarife vom Abteilungsdirektor der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz um 30% herabgesetzt werden.
  3. Für nicht eigens angeführte Dienstleistungen wird ein im Verzeichnis der Dienstleistungen angegebener ähnlicher Tarif angewandt.

Dienstleistungen, welche vom Sanitätsbetrieb der autonomen Provinz Bozen, von den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, von öffentlichen Seniorenwohnheimen, von öffentlichen Einrichtungen sowie von staatlichen Einrichtungen mit Sitz im Landesgebiet, angefordert werden, werden im Rahmen der Verfügbarkeit der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz gebührenfrei durchgeführt.

Chemische und mikrobiologische Analysen auf Anfrage

Das Labor für Wasseranalysen und Chromatographie und das Biologische Labor führen auf Anfrage ausschließlich jene chemischen und mikrobiologischen Analysen aus, die im Tarifplan (Beschluss der Landesregierung vom 30. August 2022, Nr. 607) festgelegt sind, wie z.B. Wasseranalysen von Trinkwasser zum Erhalt eines Qualitätsurteils.
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Wasseranalysen für technische Schneeerzeugung

Das Labor für Wasseranalysen und Chromatographie und das Biologische Labor führen auf Anfrage jene Wasseranalysen durch, die für den Erhalt einer Konzession zur Ableitung von Wasser zu technischen Schneeerzeugung nach Beschluss der Landesregierung vom 19. August 2025, Nr. 636 erforderlich sind.

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Beschwerden und Verbesserungsvorschläge für die Tätigkeiten der Labors

Sollte jemand Hinweise in Bezug auf die verschiedenen Tätigkeiten der Labors haben, bitten wir, diese per Post an die Adresse der Agentur (siehe Kontakte) oder per E-Mail an: umweltagentur@provinz.bz.it zu senden. Wir bitten dabei anzugeben, ob es sich um eine Beschwerde oder um einen Verbesserungsvorschlag handelt.

Falls der Hinweis eine oder mehrere Proben betrifft, bitten wir, die entsprechenden Probennummern, die dem Prüfbericht entnommen werden können, anzugeben. Sollte der Hinweis nur ein bestimmtes Labor betreffen, so bitten wir, dieses in der Anfrage anzugeben. Die Umweltagentur bestätigt den Erhalt der E-Mail, hält den Absender auf dem Laufenden und gibt innerhalb von 30 Arbeitstagen eine Antwort auf die gestellte Anfrage.

Jeder Interessierte kann auf Anfrage eine detailliertere Beschreibung der Behandlung von Beschwerden erhalten.

Akkreditierung

Die Laboratorien arbeiten gemäß der europäischen Norm UNI CEI EN ISO /IEC 17025 („Requisiti generali per la competenza dei laboratori di prova e taratura“). Um die Einhaltung der Konformität an die Norm über die Jahre zu überprüfen, unterliegen die Laboratorien jährlichen Kontrollen (System- und Fachaudits) vonseiten ACCREDIA („Ente Italiano di Accreditamento“).

Verzeichnisse der Prüfverfahren

Nachstehend finden Sie die aktuellen Verzeichnisse der von ACCREDIA akkreditierten Prüfverfahren:

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