Die Radonkarte
Am 6. Februar 2026 wurden mit Beschluss der Landesregierung die Radonrisikogebiete in der Provinz Bozen festgelegt, wie im g.vD. Nr. 101 vom 31. Juli 2020 vorgesehen, im Einklang mit dem Nationalen Aktionsplan für Radon (PNAR) 2022–2032.
Radonrisikogebiete (aree prioritarie):
Gemäß Artikel 11 des gesetzesvertretenden Dekrets 101/2020 ermitteln die Regionen und autonomen Provinzen die Gebiete, in denen man schätzt, dass in mehr als 15% der Gebäude die Radonkonzentration im Erdgeschoss über 300 Bq/m3 liegt.
Zur Ermittlung der Radonrisikogebiete wurden die Jahresmessungen der letzten 20 Jahre (in Erdgeschossen) herangezogen.
Bei der Einstufung der Gemeinden gelten folgende Definitionen:
- Radonrisikogebiet: Gemeinde, in der schätzungsweise in mehr als 15 % der Wohnungen die durchschnittliche jährliche Radonkonzentration über 300 Bq/m3 liegt;
- Radonvorsorgegebiet: Gemeinde, in der schätzungsweise in 10 % bis 15 % der Wohnungen die durchschnittliche jährliche Radonkonzentration über 300 Bq/m3 liegt;
- Zu vertiefende Gemeinden: Gemeinde, in der wenige Messungen vorliegen;
- Anderes Gebiet: Gemeinde, in der schätzungsweise in weniger als 10 % der Wohnungen die durchschnittliche jährliche Radonkonzentration über 300 Bq/m3 liegt.
In den „zu vertiefende Gemeinden ” müssen neue Messungen im Erdgeschoss durchgeführt werden.
Die Auflistung der Gemeinden wird bei Bedarf aktualisiert, sobald neue Untersuchungen oder eine Änderung der Kriterien dies erforderlich machen.
In den Radonrisikogebieten müssen die Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekrets 101/2020 sowohl für Arbeitsplätze (Art. 16 und 17) als auch für Wohngebäude (Art. 19) umgesetzt werden:
- Arbeitsplätze: in den Radonrisikogebieten müssen, zusätzlich zu den Arbeitsplätzen die sich unterirdisch befinden, auch in jenen die sich in halbunterirdischen Räumen oder im Erdgeschoss befinden, die durchschnittliche jährliche Radonkonzentration in der Luft gemessen werden.
- Wohngebäude: es ist wichtig über die Risiken von Radon zu sensibilisieren. Sein Vorkommen betrifft nicht nur die Radonrisikogebiete, aber in diesen konzentrieren sich prioritär die Informations- und Sensibilisierungsaktionen. Da Radon ein Edelgas ist, können wir es mit unseren Sinnen nicht wahrnehmen. Daher wird empfohlen, Radonkonzentrationsmessungen in Erdgeschossräumen sowie in unterirdischen, wie halbunterirdischen Räumlichkeiten (sofern diese als Wohnräume genutzt werden) durchzuführen.
Radonrisikogebiete: Radon_DT_2026.pdf
Radon in Trinkwasser
Bei Trinkwasser sieht das gv. D. Nr. 28 des 15 Februar 2016 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2013/51/EUROATOM), einen Wert von 100 Bq/l vor, bei dessen Überschreitung es obligatorisch ist, die Gesundheitsrisiken zu bewerten, denen die betroffene Bevölkerung ausgesetzt ist. In jedem Falle müssen Abhilfemaßnahmen getroffen werden, wenn die Radonkonzentration mehr als 1 000 Bq/l beträgt. Die Parameterwerte sind als Jahresmittelwerte angegeben, und müssen am Entnahmepunkt überprüft werden (Wasserhahn, Tank, Flasche).