Beiträge für den Austausch alter Holzheizungen >=35 kW
NEUERUNG:
Der Erfolg der Initiative hat zu einer schnellen und vorzeitigen Ausschöpfung der vom Ministerium bereitgestellten Mittel geführt. Mit Beschluss vom 26.08.2025 Nr. 661 hat die Landesregierung die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 816 vom 26.09.2023 über die Beiträge für den Austausch von Holzheizungsanlagen mit einer Leistung ≥ 35 kW ergänzt und beschlossen, die Initiative bis zum 30.06.2027 mit Landesmitteln fortzuführen. Ab dem 01.01.2026 ergänzt der Landesbeitrag die vom GSE im Rahmen des Conto Termico gewährten Förderungen bis zu einem maximalen Prozentsatz von 65 % für Privatpersonen sowie Kleinst- und Kleinunternehmen; für mittlere Unternehmen beträgt der Prozentsatz 55 %. Die bereits geltenden Kriterien für den Zugang zu den Beiträgen bleiben unverändert.
Das am 27.12.2022 vom Landeshauptmann und dem Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) unterzeichnete Abkommen sieht die Gewährung von Beiträgen für den Austausch alter Holzheizungen vor, und zwar in Ergänzung zu den vom GSE im Rahmen des Conto Termico (Ministerialdekret vom 16. Februar 2016) anerkannten Anlagen.
Mit Beschluss Nr. 816 vom 26.09.2023 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen wurden die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen für den Austausch bestehender (Baujahr 2003 oder früher) Holzheizungsanlagen (Scheitholz, Pellets oder Hackschnitzel, usw. ), die eine Wärmeleistung zwischen 35 und 500 kW haben, festgelegt. Es handelt sich also nicht um kleine Holzheizungen wie Kachelöfen oder Kaminöfen, sondern um Zentralheizungsanlagen, die vor allem in Mehrfamilienhäusern, Hotels oder Unternehmen vorkommen. Es wird kein Beitrag gewährt für den Ersatz von Anlagen, die sich innerhalb einer abgegrenzten Versorgungszone einer Fernheizanlage befinden. Bei der neu installierten Anlage kann es sich um eine Holzfeuerungsanlage, eine Wärmepumpe oder ein Wärmepumpen-Hybridsystem handeln (Interventionslinien 2a, 2b, 2e des Conto Termico).
Anträge auf Gewährung eines Beitrages können ab 2024 vom 1. Januar bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gestellt werden. Das Programm endet mit dem Jahr 2027.
Landesbeiträge werden nur Rechtssubjekten gewährt, die gemäß dem Ministerialdekret vom 16. Februar 2016 "conto termico" Zugang zu staatlichen Beiträgen erhalten haben. Das Verfahren sieht vor, dass der Antragsteller nach Abschluss der Arbeiten ein Ansuchen beim GSE (Gestore dei servizi energetici) einreicht. Der GSE prüft den Antrag und zahlt den Beitrag aus, der von der Leistung der Anlage und anderen Faktoren wie dem Standort abhängt. Anträge, die ab dem 13. Januar 2023 beim GSE eingereicht wurden, sind förderfähig. Es ist daher möglich, sofort mit der Ausführung der Arbeiten und der anschließenden Einreichung des Antrags beim GSE zu beginnen. Alle Interessierten bitten wir, sich mit Ihrem Vertrauens-Techniker in Verbindung zu setzen, um mit ihm zusammen die erforderlichen Unterlagen vorzubereiten.
Eine Liste von Technikern, die der Veröffentlichung ihrer Kontaktdaten zugestimmt haben, steht zur Verfügung.
(Techniker, die Conto Termico Anfragen durchführen und die in die Liste aufgenommen werden möchten, können sich gerne beim Amt für Luft und Lärm melden).
Nach der Genehmigung durch den GSE kann ein Antrag beim Amt für Luft und Lärm gestellt werden, um den staatlichen Beitrag mit dem Landesbeitrag zu ergänzen. Der Landesbeitrag ergänzt die vom GSE gewährten Förderungen bis zu einem maximalen Prozentsatz von 65 %, für Privatpersonen sowie Kleinst - und Kleinunternehmen; für mittlere Unternehmen beträgt der Prozentsatz maximal 55 %. Wichtig ist daher, dass alle Rechnungen beim GSE abgegeben werden.
Eigentümer von Heizungsanlagen, die in den Genuss der Beiträge kommen wollen, müssen einen Techniker des Vertrauens mit der Ausarbeitung des Antrags beauftragen.
FAQ
Es gibt keine Mindestnennleistung für die neue Anlage. Die Leistungsbegrenzung gilt nur für die alte Anlage.
Die Gesamtwärmeleistung der neu installierten Wärmeerzeuger darf die Leistung der ersetzten Biomasse-Wärmeerzeuger nicht überschreiten (mit einem Spielraum von 10%, wie vom GSE definiert).
Wenn Sie vom Fernwärmebetreiber eine schriftliche Bestätigung erhalten, dass Sie nicht angeschlossen werden können, haben Sie Anspruch auf den Beitrag.
Nein, es reicht aus, dass der GSE die „Scheda Contratto“ ausgestellt hat.
In diesem Fall nein, weil die Landesbeiträge nur den Austausch von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 35kW zulassen. In diesem Fall kann jedoch ein Beitrag für den Austausch der 50kW Anlage durch eine Anlage mit gleicher oder niedrigerer Leistung beantragt werden (mit einer Ausnahme von 10%, wie vom GSE definiert).
Nein, die Beiträge der Provinz erlauben nur den Ersatz von Anlagen, die vor 2003 gebaut wurden.
Notwendig ist ein Technischer Bericht, unterzeichnet von einem im Berufsregister eingetragenen/e Techniker/in, welche/r bestätigt, dass die Anlage die Kriterien erfüllt. Am besten ist es, den Anlagencode der Emissionsmessung zu haben, oder alternativ alle Hinweise auf das Alter und die Leistung der Anlage.
Nein. Die Beiträge der Provinz erlauben nur den Ersatz von Holzheizanlagen.
Ja, diese Option wird als Multi-Intervention bezeichnet. Wichtig ist, dass die Summe der Leistungen der neuen Anlagen niedriger ist als die der alten (mit einer Ausnahme von 10%, wie vom GSE definiert).
Ja, wichtig ist, dass das Umweltzertifikat gemäß dem Dekret Nr. 186 vom 7. November 2017 für beide Brennstoffe 5 Sterne haben muss. Außerdem müssen beide Brennstoffe Biomasse sein (Pellets/Hackschnitzel/Stückholz).