Ermächtigungen im Bereich Abfall
Hier finden Sie die Formulare für die Ansuchen.
Auf dieser Seite finden Sie das Verzeichnis der Ermächtigungen, welche vom Amt für Abfallwirtschaft erteilt wurden.
Ermächtigung Nr. 5861 vom 22.04.2024
Vermengung oder Vermischung (D13), Zwischenlagerung (D15), Verwertung/Rückgewinnung (R3) organischer Stoffe, die nicht als Lösemittel verwendet werden, Verwertung/Rückgewinnung (R4) von Metallen und Metallverbindungen, Verwertung/Rückgewinnung (R5) anderer anorganischer Stoffen Austausch (R12), Ansammlung (R13) von gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
LAMAFER GMBH ALLEINIGER VERWALTER - Agruzzostrasse, 5/A -39100 Bozen
Ermächtigung Nr. 5869 vom 11.04.2024
Ermächtigung zum Betrieb einer mobilen Recyclinganlage für nicht gefährliche Baurestmassen
SUMMERER HANSJÖRG & CO. KG
Ermächtigung Nr. 5867 vom 11.04.2024
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
MAIR JOSEF & CO. KG
Recyclinganlage für Baurestmassen in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch (Teile der G.P. 3148/1 und B.P. 608 der K.G. Prad gemäß Lageplan)
Ermächtigung Nr. 5866 vom 11.04.2024
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
KOFLER & RECH AG
Anlage zur Erzeugung von bituminösem Mischgut in der Gewerbezone Ost1, Puenland 9, in der Gemeinde Bruneck
Ermächtigung Nr. 5868 vom 11.04.2024
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
MAIR JOSEF & CO. KG des Mair Klaus
Recyclinganlage für Baurestmassen in der Gemeinde Schlanders, Gewerbegebiet Vetzan 8
Ermächtigung Nr. 5863 vom 03.04.2024
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Schottergrube „Untermarbach“ in den Gemeinden Prags und Niederdorf
Ermächtigung Nr. 5865 vom 10.04.2024
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Recyclinganlage für Baurestmassen in der Örtlichkeit „Gemeindemöser“ in der Gemeinde Kurtatsch. (G.P. 962/16 und 962/17 sowie B.P. 735 und 852 der K.G. Kurtatsch)
Ermächtigung Nr. 5864 vom 09.04.2024
Zwischenlagerung (D15) und Ansammlung (R13) für Dritte von Hausmüll, gefährlichen und nicht gefährlichen Sonderabfällen
Gartenstraße, Bp.555 und 556, Gp. 53/12 K.G.Salurn
Ermächtigung Nr. 5860 vom 03.04.2024
ZWISCHENLAGERUNG (D15) UND ANSAMMLUNG (R13) FÜR DRITTE VON GEFÄHRLICHEN UND NICHT GEFÄHRLICHEN SONDERABFÄLLEN
Recyclinghof der Gemeinde Sarntal
Ermächtigung Nr. 5859 vom 26.03.2024
Ansammlung (R13) und Behandlung (R3) von organischen Abfällen
Kompostierung Trauttmansdorff, Meran