Ermächtigungen im Bereich Abfall
Hier finden Sie die Formulare für die Ansuchen.
Auf dieser Seite finden Sie das Verzeichnis der Ermächtigungen, welche vom Amt für Abfallwirtschaft erteilt wurden.
Ermächtigung Nr. 5656 vom 14.02.2023
Verwertung/Rückgewinnung organischer Stoffe (R3), Verwertung/Rückgewinnung von Metallen (R4), Austausch (R12), Ansammlung (R13), Rekonditionierung (D14) und Lagerung (D15) von Sonder-und gefährlichen Abfällen
Gebrüder Santini GmbH
Ermächtigung Nr. 5662 vom 13.02.2023
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Schottergrube „Laatsch Marx“ in der Gemeinde Mals
Ermächtigung Nr. 5663 vom 13.02.2023
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
UNTERHOFER GMBH
Ermächtigung Nr. 5659 vom 09.02.2023
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
BEZIRKSGEMEINSCHAFT EISACKTAL
Ermächtigung Nr. 5654 vom 09.02.2023
Ermächtigung zur Verwertung /Rückgewinnung (R13, R3, R5) und Austausch (R12) von nicht gefährlichen Abfällen
MARX GMBH
Ermächtigung Nr. 5660 vom 09.02.2023
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
Schottergrube „Verdross II“ in der Gemeinde Schlanders
Ermächtigung Nr. 5657 vom 06.02.2023
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Verwertung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
RAUCHBAU GMBH
Ermächtigung Nr. 5658 vom 06.02.2023
Ermächtigung im „Vereinfachten Verfahren“ zur Ansammlung von nicht gefährlichen Sonderabfällen
MAIR JOSEF & CO. KG des Mair Klaus
Ermächtigung Nr. 5649 vom 31.01.2023
ERMÄCHTIGUNG ZUR VERWERTUNG (R13, R5) UND ZUR ZWISCHENLAGERUNG (D15) VON GEFÄHRLICHEN UND NICHT GEFÄHRLICHEN ABFÄLLEN
BETON EISACK GMBH
Ermächtigung Nr. 5652 vom 30.01.2023
Ermächtigung zum Betrieb einer mobilen Recyclinganlage für nicht gefährliche Baurestmassen
MARX GMBH